Freizeiten beim Skiclub in Zell am See

Liebe Mitglieder,

es gibt für die Skifreizeiten im Januar noch einige Plätze und es gibt auch im Jahr 2022 wieder eine Sommersportfreizeit. Näheres findet Ihr oben im Reiter „Freizeiten“.  

Wassergymnastik wieder möglich und weiteres zum aktuellen Sportangebot

Liebe Mitglieder des Skiclubs Unna:

Endlich können wir auch wieder die Wassergymnastik in unser Sportprogramm aufnehmen. Schon ab Dienstag, 7. September geht es los.
Aber es gibt einige wichtige Regeln, die dingend befolgt werden müssen !

Die Teilnahme ist nur möglich unter Berücksichtigung der 3G.-Regel
(Geimpft, Genesen, Getestet)!  Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen!
Maskenpflicht
besteht vom Eingangsbereich bis in die Umkleidekabinen!

Aus organisatorischen Gründen ist es unbedingt ratsam und erleichternd, sich vorab mit Angabe der gewünschten Zeit per Mail anzumelden unter:
marion.schwittay@gmail.com
Wir wollen und müssen damit erreichen, dass alle Gruppen halbwegs gleich stark besetzt sind. Nur so können die Corona-Regeln zudem besser eingehalten werden.

Die Trainingszeiten:
Im Nichtschwimmerbecken:
1.        Beginn           17.30 Uhr     – Einlass pünktlich um17:15 Uhr
2.        Beginn           18.00 Uhr     – Einlass pünktlich um17:45 Uhr
3.        Beginn           18.30 Uhr     – Einlass pünktlich um18:15 Uhr

Im Sprungbecken:
4.        Beginn           19.00 Uhr     – Einlass pünktlich um18:45 Uhr
5.        Beginn:          19.30 Uhr     – Einlass pünktlich um 19:15 Uhr

 

Da wir die Wassergymnastik nur dienstags anbieten können, musste für den virtuellen Yoga-Kurs (https://meet.jit.si/SCU-Yoga) ein neuer Termin gefunden werden. Erfreulicher Weise konnten wir uns mit Trainerin Pia auf Folgendes einigen:
Der Kurs findet von montags von 18.30 bis 19.30 Uhr statt. Start ist ab dem am 6. September.

 

Erfreulicherweise kann der Pilates-Kurs ab sofort wieder in der Falkschule statt finden und zwar wieder Freitags von 18.30h bis 19.30h. Danach ist allgemeine Gymnastik.
Aber auch dieser Kurs kann nur unter  
Berücksichtigung der 3G.-Regel
(Geimpft, Genesen, Getestet) statt finden ! Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Maskenpflicht besteht vom Eingangsbereich bis in die Umkleidekabinen.